Verden mahnt Rückschnitt und Straßenreinigung an
Grundstückseigentümer in Verden sollen überhängende Hecken und Äste prüfen. Die Stadt erinnert zudem an Reinigungs- und Winterdienstpflichten.
Die Stadt Verden fordert Grundstückseigentümer auf, Hecken, Sträucher und Bäume entlang öffentlicher Straßen nach dem Ende der Brut- und Setzzeit zu überprüfen. Überhängender Bewuchs soll zurückgeschnitten werden, wenn er den Verkehr beeinträchtigt oder die Sicht auf Schilder und Ampeln versperrt.
Im Fahrbahnbereich muss ein Freiraum von 4,50 Metern Höhe bestehen. Über Geh- und Radwegen sind mindestens 2,50 Meter erforderlich. Betroffen sind auch Straßenbeleuchtung, Straßennamenschilder und Sichtbereiche an Kreuzungen.
Rückschnitte mit Grenzen
Leichte Pflege- und Formschnitte sind nach Angaben der Stadt ganzjährig zulässig. Stärkere Rückschnitte dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorgenommen werden. Zusätzlich ist die Verdener Satzung zum Schutz großer Bäume zu beachten.
Anlieger müssen reinigen
Die Stadt erinnert zugleich an die Straßenreinigungspflichten. Anlieger sind grundsätzlich für Gehwege einschließlich des Winterdienstes zuständig. Sie müssen Schmutz, Unkraut, Laub und Abfälle entfernen sowie Schnee und Eis beseitigen. Bei Glätte sollen Gehwege mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln gestreut werden.
Laub und Unrat dürfen weder in Gossen, Entwässerungsrinnen, Gräben oder Kanaleinläufe noch auf Seitenstreifen oder in der freien Landschaft entsorgt werden. Wo die Reinigung der Fahrbahn den angrenzenden Eigentümern übertragen ist, muss sie wöchentlich bis zur Straßenmitte erfolgen. Außergewöhnliche Verschmutzungen, etwa nach Bauarbeiten, Unfällen oder starkem Laubfall, sind unverzüglich zu beseitigen.
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