Strengere Regeln für Nachhaltigkeitswerbung ab September 2026
Ab dem 27. September gelten schärfere EU-Vorgaben gegen Greenwashing. Betriebe müssen Umweltversprechen nachvollziehbar belegen können.
Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsaussagen in ihrer Werbung ab dem 27. September 2026 strenger prüfen. Dann gelten durch die EmpCo-Richtlinie der Europäischen Union neue Vorgaben gegen Greenwashing, also irreführende oder nicht belegte Umweltwerbung.
Betroffen sind Aussagen wie „klimafreundlich“, „nachhaltig“ oder „CO₂-neutral“. Nach Angaben des DEHOGA Bremen müssen solche Angaben künftig nachvollziehbar belegt werden können.
Auch Bilder und Siegel betroffen
Die Regelungen beschränken sich nicht auf Werbetexte. Sie erfassen auch Bilder, Grafiken, Symbole und Nachhaltigkeitssiegel, sofern diese Umweltvorteile eines Angebots oder Betriebs vermitteln. Für Siegel gelten ebenfalls verschärfte Anforderungen.
Bei Verstößen können Abmahnungen oder Bußgelder drohen. Der Branchenverband rät Betrieben deshalb, bestehende Aussagen zur Nachhaltigkeit rechtzeitig zu überprüfen und deren Grundlage zu dokumentieren.
Leitfaden als Orientierung
Die Deutsche Zentrale für Tourismus hat zu den neuen Vorgaben einen praxisorientierten Leitfaden veröffentlicht. Er soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre Kommunikation auf die Anforderungen abzustimmen.
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