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Straßenfest in Bremen: Genehmigungen frühzeitig einplanen

Wer in Bremen ein Straßenfest organisieren will, sollte sechs bis acht Wochen Vorlauf einplanen. Für öffentliche Flächen sind Genehmigungen nötig, bei Musik kann eine GEMA-Gebühr anfallen.

07. August 2026, 00:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Nachbarschaften in Bremen können Straßenfeste selbst organisieren – von Walle und Gröpelingen bis Schwachhausen, Vegesack, Neustadt und Kattenturm. Wer dafür öffentliche Straßen oder Parkflächen nutzen möchte, muss jedoch rechtzeitig eine Genehmigung beantragen.

Zwischen der ersten Planung und dem Fest sollten nach Angaben der Vorlage sechs bis acht Wochen liegen. Zuständig sind in der Regel Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt. Beantragt werden müssen etwa eine Straßensperrung oder Teilnutzung sowie mögliche Umleitungen.

Rettungswege freihalten

Bei der Planung müssen Rettungsfahrzeuge jederzeit durchkommen können. Grillstellen und offene Flammen dürfen nur an sicheren und genehmigten Orten genutzt werden. Kabel und lose Gegenstände sollen keine Stolperstellen bilden. Für Kinderaktionen empfiehlt sich eine klare Absprache zur Aufsicht. Ein oder zwei Ansprechpersonen können während des Festes den Überblick behalten.

Musik kann Gebühren auslösen

Auch Musik ist zu beachten: Ist ein Straßenfest öffentlich zugänglich, muss Musik bei der GEMA angemeldet werden – unabhängig davon, ob Eintritt verlangt wird. Das gilt für Wiedergabelisten, DJs und Livemusik. Für eine Musiknutzung von zwölf bis 22 Uhr bei etwa 60 bis 120 Gästen nennt die Vorlage beispielhaft rund 49 Euro Gebühr.

Für die Organisation bieten sich Aufgabenverteilungen für Genehmigungen, Essen und Getränke, Spiele, Auf- und Abbau sowie Einladungen an. Als Programmpunkte kommen etwa Straßenkreide, Spieleparcours, Bastelangebote oder ein Mitbringbuffet infrage. Bei der Terminwahl sollten Ferienzeiten, andere Veranstaltungen im Viertel und ein Wetterschutz berücksichtigt werden.

Originalquelle

Kinderzeit Bremen

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