Stadtfest Oldenburg: Sperrungen und Sicherheitsregeln für drei Festtage
Zum Oldenburger Stadtfest vom 20. bis 22. August werden mehrere Straßen abends gesperrt. Polizei und Ordnungsamt verstärken ihre Präsenz.
Zum Oldenburger Stadtfest werden vom 20. bis 22. August mehr als 300.000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Rund 100 Bands und DJs treten in der Fußgängerzone auf. Wegen des hohen Andrangs gelten an den Abenden Verkehrsbeschränkungen, zudem setzen Stadt und Polizei auf verstärkte Kontrollen.
Eröffnet wird das Stadtfest am Donnerstag, 20. August, um 17 Uhr auf dem Rathausmarkt. Bereits am Mittwochnachmittag beginnt die Veranstaltung „Kochen am Schloss“ auf dem Schlossplatz. Der Aufbau der Zufahrtssperren und Veranstaltungsflächen startet am Dienstag, 18. August.
Sperrungen am Abend
Der Heiligengeistwall wird für den privaten Autoverkehr am Donnerstag von 21 bis 1 Uhr gesperrt, am Freitag und Samstag jeweils von 20 bis 2.30 Uhr. Betroffen ist der Abschnitt zwischen Ofener Straße und Staulinie am Stadtmuseum. Busse und Taxen dürfen weiter passieren.
Auch die Wallstraße wird zu diesen Zeiten für Autos geschlossen. Die Neue Straße und das Parkhaus am Waffenplatz sind dann nicht erreichbar. Der Taxistand am Waffenplatz wird an den Heiligengeistwall verlegt. In der Straße Schloßplatz gilt von 20 bis 3 Uhr eine Einbahnregelung Richtung Kasinoplatz.
Rettungswege freihalten
Gaststraße, Schüttingstraße und Staustraße sollen als Ost-West-Verbindung weitgehend frei von Ständen bleiben, damit Rettungsfahrzeuge schnell durchkommen. Zufahrtssperren sind unter anderem am Julius-Mosen-Platz, in der Wallstraße und am Schlossplatz vorgesehen. Feuerwehr und Ordnungsamt prüfen am Eröffnungstag nach dem Aufbau die Durchfahrt mit einem Einsatzfahrzeug.
Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt wollen die Lage während des Festes fortlaufend beobachten. Die Polizei kündigt sichtbare Kräfte und Zivilbeamte an. Gemeinsam mit dem Jugendamt sind Jugendschutzkontrollen geplant. Bei Straftaten oder Übergriffen soll sofort die 110 gewählt werden.
Glas kann teuer werden
Besucher sollen keine Glasflaschen oder Gläser mitbringen. Nach Glasscherben und Schnittverletzungen in früheren Jahren droht bei Glasbruch ein Bußgeld von mindestens 100 Euro. Gleich hohe Bußgelder können bei unerlaubtem Urinieren verhängt werden. Erste-Hilfe-Stationen gibt es in der Neuen Straße, der Staustraße und am Schlossplatz. Fahrräder dürfen Rettungszufahrten nicht blockieren.
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