Seehauser Landstraße: Gehweg bis 18. September gesperrt
An der Seehauser Landstraße ist ein Gehweg gesperrt. Fußgänger werden auf die Fahrbahn geführt, der Verkehr muss sich auf eine Engstelle einstellen.
In der Seehauser Landstraße ist der Gehweg im Bereich zwischen den Hausnummern 53 und 55 bis Freitag, 18. September, gesperrt. Die Einschränkung besteht werktags jeweils von 7 bis 17 Uhr.
Menschen zu Fuß werden an der Arbeitsstelle auf die Fahrbahn geleitet. Deshalb ist die Straße in beiden Fahrtrichtungen eingeengt. Verkehrsteilnehmende müssen dort mit weniger Platz rechnen und besonders auf Fußgänger achten.
Halteverbot an Werktagen
Zusätzlich gilt montags bis freitags zwischen 7 und 17 Uhr ein Halteverbot. Fahrzeuge dürfen in diesem Zeitraum nicht im betroffenen Abschnitt abgestellt werden, damit die Engstelle passierbar bleibt.
Die Regelung begann am 31. August um 7 Uhr. Nach der aktuellen Verkehrsmitteilung soll sie am 18. September um 17 Uhr enden.
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