Sechseinhalb Jahre Haft nach tödlichem Schuss auf Partnerin
Das Landgericht Bremen verurteilt einen Mann zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Totschlags.
Das Landgericht Bremen verurteilt einen Mann zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Totschlags.
Das Landgericht Bremen hat einen 45-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der Mann hatte im vergangenen Jahr seine Partnerin durch einen Schuss tödlich verletzt. Der Vorfall ereignete sich in der gemeinsamen Wohnung des Paares in Bremen.
Der Angeklagte hatte während des Prozesses eingeräumt, den Schuss abgegeben zu haben, beteuerte jedoch, dass es sich um ein Versehen gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine längere Haftstrafe gefordert, doch das Gericht erkannte mildernde Umstände an, da der Angeklagte geständig war und Reue zeigte.
Der Fall hatte in der Region Bremen für großes Aufsehen gesorgt und wurde in den vergangenen Monaten intensiv in den Medien verfolgt. Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass trotz der angenommenen Fahrlässigkeit die Verantwortung für den Tod der Partnerin beim Angeklagten liege.
Rechtsmittel gegen das Urteil können innerhalb einer Woche eingelegt werden. Es bleibt abzuwarten, ob der Verteidiger des Verurteilten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.