Neue Regeln erleichtern Antrag auf Betreuungsleistung
Seit 1. August gelten neue Vorgaben für das Ošetrovné. Der Kreis möglicher Antragsteller wurde erweitert, zugleich soll das Verfahren einfacher werden.
Seit 1. August gelten neue Vorgaben für das Ošetrovné. Der Kreis möglicher Antragsteller wurde erweitert, zugleich soll das Verfahren einfacher werden.
Seit dem 1. August gelten neue Regeln für das Ošetrovné, eine Leistung für Menschen, die Angehörige betreuen oder pflegen. Nach Angaben der Sozialversicherung wurde der Kreis der Personen erweitert, die diese Unterstützung beantragen können. Zudem soll die Abwicklung der Anträge einfacher werden.
Die Änderungen richten sich an Menschen, die Verantwortung für Familienmitglieder übernehmen. Sie sollen den organisatorischen Aufwand in einer ohnehin belastenden Betreuungssituation verringern.
Mehr Menschen antragsberechtigt
Welche Personengruppen nun zusätzlich anspruchsberechtigt sind, geht aus der vorliegenden Meldung nicht hervor. Auch konkrete Voraussetzungen, mögliche Leistungshöhen oder Fristen für Anträge werden nicht genannt. Die Sozialversicherung beschreibt die Neuerung vor allem als Erweiterung des Zugangs zu der Leistung.
Verfahren soll einfacher werden
Neben dem erweiterten Kreis der Antragsteller betrifft die Reform auch die Bearbeitung. Details dazu, welche Schritte geändert wurden oder ob Unterlagen künftig entfallen, liegen jedoch nicht vor. Fest steht nach der Mitteilung: Die neuen Vorgaben sind am 1. August in Kraft getreten und sollen Angehörige bei der Organisation von Betreuung entlasten.