Panorama

Neue Arbeitshilfe für Schwangerschaftsabbrüche nach Vergewaltigung

ZGF Bremen veröffentlicht Unterstützung für Ärzte bei Abbrüchen nach Vergewaltigung.

28. April 2026, 14:31 Uhr 1 Min. Lesezeit 7 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) Bremen hat eine neue Arbeitshilfe für Ärztinnen und Ärzte veröffentlicht, die Unterstützung bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen mit kriminologischer Indikation bieten soll. Diese Indikation betrifft Fälle, in denen eine Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung abgebrochen wird. Solche Abbrüche sind in Deutschland legal und werden von der Krankenkasse übernommen, ohne dass eine Beratung oder Wartefrist erforderlich ist.

Die Handreichung mit dem Titel "Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Indikation bei Betroffenen ab 18 Jahren" enthält eine klare Darstellung der Rechtslage, Anleitungen zur Ausstellung der Indikation sowie Formulierungsvorlagen. Zudem bietet sie praktische Hinweise für die Durchführung und Abrechnung der Abbrüche und listet Adressen für Beratungen und Praxen im Land Bremen auf.

Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm betont, dass die Arbeitshilfe dazu beitragen soll, Unsicherheiten bei Ärztinnen und Ärzten abzubauen und die Versorgung von Betroffenen zu verbessern. Betroffene von sexualisierter Gewalt sollen so unkompliziert und rechtssicher Unterstützung erhalten.

Die Arbeitshilfe steht auf der Website der ZGF zum Download bereit: www.frauen.bremen.de/arbeitshilfe.

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