Maskenforderung über 500 Millionen Euro landet in zweiter Instanz

Ein Hamburger Händler verlangt vom Bund rund eine halbe Milliarde Euro. Er wertet E-Mails des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn als verbindliche Bestellung.

Panorama 19. September 2026, 02:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Jens Spahn (Archivfoto)
Jens Spahn (Archivfoto) | Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons , CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0

Der Rechtsstreit um eine mutmaßliche Bestellung von Schutzausrüstung zu Beginn der Corona-Pandemie geht weiter. Der Hamburger Textilhändler Matthias Timm hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn eingelegt. Nun soll das Oberlandesgericht Köln klären, ob E-Mails des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) einen Kaufvertrag begründeten.

Timm fordert für Masken, Handschuhe, Kittel und weitere Ausrüstung 287 Millionen Euro. Einschließlich Zinsen beläuft sich die Forderung inzwischen auf etwa eine halbe Milliarde Euro.

Landgericht wies Klage ab

Das Landgericht Bonn hatte die Klage im Juli abgewiesen. Nach Ansicht der Richter waren Spahns Nachrichten lediglich eine Interessenbekundung und keine rechtsverbindliche Bestellung. Mögliche Ansprüche seien zudem verjährt. Eine von Timm beantragte Vernehmung Spahns als Zeugen lehnte das Gericht ab.

Timms Anwalt Dennis Geißler hält das Urteil für fehlerhaft. Seiner Auffassung nach kam durch den E-Mail-Austausch ein Vertrag zustande. Außerdem soll ein Ende 2023 beantragter Mahnbescheid die Verjährung unterbrochen haben. Die schriftliche Begründung der Berufung wird derzeit vorbereitet.

Kontakt in der Pandemie

Ausgangspunkt war ein Anruf Spahns bei Timm am 8. März 2020. Dessen Unternehmen Pure Fashion Agency handelt unter anderem mit Restposten und verfügt über Kontakte zu ausländischen Textilunternehmen. In den anschließenden Nachrichten drängte Spahn darauf, die angebotene Ware rechtlich verbindlich für Deutschland zu sichern. Ob diese Aussagen bereits als Vertragsannahme gelten, ist der Kern des Verfahrens.

Der Fall unterscheidet sich von zahlreichen weiteren Maskenklagen gegen den Bund. Diese betreffen ein späteres Ausschreibungsverfahren des Gesundheitsministeriums, nach dem Lieferungen teilweise wegen behaupteter Qualitätsmängel oder Fristüberschreitungen nicht angenommen wurden. Bei Timm geht es dagegen um den direkten Austausch mit Spahn in den ersten Tagen der Pandemie.

Originalquelle

Nordsee-Zeitung

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