Landessportbund Bremen warnt vor Aus für Minijobs im Vereinssport
Der Landessportbund Bremen fordert Ausnahmen für gemeinnützige Vereine, falls Minijobs im Zuge einer Rentenreform weitgehend abgeschafft werden.
Der Landessportbund Bremen warnt vor möglichen Folgen einer weitgehenden Abschaffung von Minijobs für Sportvereine. Die Organisation fordert, die besonderen Bedingungen des gemeinnützigen Sports bei einer geplanten Reform der Alterssicherung zu berücksichtigen.
Nach Empfehlungen der Alterssicherungskommission könnten geringfügige Beschäftigungen künftig grundsätzlich wie reguläre Arbeitsverhältnisse behandelt werden. Der Minijob würde damit weitgehend entfallen. Der Landessportbund unterstützt zwar das Ziel einer besseren sozialen Absicherung, sieht für Vereine aber erhebliche Risiken.
Wichtige Stütze für Vereine
Bundesweit arbeiten nach Angaben des Landessportbunds rund 143.000 Menschen auf Minijob-Basis im Sport. Sie sind etwa als Übungsleitende, Trainerinnen und Trainer, Platzwarte, Hausmeister oder in der Vereinsverwaltung tätig. Viele gehen daneben bereits einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nach.
Besonders wichtig sei für Vereine die Verbindung von Minijob und Übungsleiterpauschale. Sie ermögliche es, Engagierten eine finanzielle Anerkennung zu zahlen, ohne dass der Verwaltungsaufwand zu hoch werde. Bei einem Wegfall der bisherigen Regelung könnten die Nettovergütung sinken und die bürokratischen Anforderungen zunehmen.
Ausnahmen gefordert
Der Landessportbund verweist zudem auf Schwierigkeiten bei der Besetzung ehrenamtlicher Funktionen. Laut Sportentwicklungsbericht betrachten fast 60 Prozent der Vereine die Gewinnung und Bindung Ehrenamtlicher als größte Herausforderung. Mehr als jeder sechste Verein sieht seine Existenz durch fehlendes Engagement gefährdet.
Auch der Deutsche Olympische Sportbund setzt sich für Ausnahmeregelungen ein. Diese könnten neben Schülerinnen und Schülern auch Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit Hauptbeschäftigung umfassen. Als weitere Möglichkeit nennt der Verband eine eigene Ausnahme für gemeinnützige Organisationen.
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