Politik

Kommunalwahl in Weyhe: Das gilt am 13. September

In Weyhe werden am Sonntag Kreistag, Gemeinderat und Bürgermeisteramt gewählt. Wahllokale öffnen von 8 bis 18 Uhr, für Briefwahl gelten feste Fristen.

11. September 2026, 09:49 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

In Weyhe werden am Sonntag, 13. September, der Gemeinderat, der Kreistag des Landkreises Diepholz sowie eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister gewählt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ergebnisse sollen nach Schließung der Wahllokale veröffentlicht werden.

Wahlberechtigt sind Deutsche und EU-Staatsangehörige ab 16 Jahren, sofern sie seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet oder Landkreis wohnen und im Wählerverzeichnis stehen oder einen Wahlschein besitzen. Wer durch Gerichtsbeschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, darf nicht abstimmen.

Drei Stimmzettel

Für die Bürgermeisterwahl gibt es einen grünen Stimmzettel. Dort ist nur ein Kreuz zulässig. Auf den rosa Stimmzetteln für den Gemeinderat und den grauen für den Kreistag dürfen Wählerinnen und Wähler jeweils bis zu drei Kreuze setzen.

Wer keine Wahlbenachrichtigung mehr hat, kann dennoch im bekannten Wahllokal wählen. Dafür ist ein Ausweisdokument erforderlich. Menschen, die erst in den vergangenen drei Monaten nach Weyhe gezogen sind und ihr Wahllokal nicht kennen, können sich an das Wahlteam im Rathaus wenden.

Briefwahl rechtzeitig abgeben

Die reguläre Frist für Wahlscheine und Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 11. September, um 13 Uhr. Bei einer plötzlich eingetretenen Erkrankung können Wahlscheine in Ausnahmefällen noch bis Sonntag, 15 Uhr, im Wahlamt beantragt werden. Die Gemeinde richtet dafür am Samstag von 10 bis 12 Uhr einen Bereitschaftsdienst ein.

Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Wer eine Verzögerung auf dem Postweg befürchtet, kann den Wahlbrief bis dahin in den Briefkasten am Rathaus einwerfen oder dort persönlich abgeben. Im Wahllokal können Personen nicht wählen, wenn sie zuvor Briefwahl beantragt haben. Wahlbriefe gehören zudem nicht in die Urne des Wahllokals.

Orte

Weyhe

Originalquelle

Gemeinde Weyhe

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel