Panorama

Jäger aus Osterholz-Scharmbeck wegen Tierquälerei zu Geldstrafe verurteilt

Ein 53-Jähriger muss nach einem Verfahren am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe zahlen.

24. Juli 2026, 15:08 Uhr 1 Min. Lesezeit 1 Aufrufe KI-generiert

Ein 53-Jähriger muss nach einem Verfahren am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe zahlen.

Ein 53 Jahre alter Mann aus Osterholz-Scharmbeck ist wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Vor dem Amtsgericht ging es um die Haltung von Schafen, Kaninchen und Hunden im Frühherbst 2024. Nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft waren die Tiere damals nicht ausreichend versorgt worden.

Amtsärzte des Veterinäramts hatten bei Schafen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mangelernährung festgestellt. Kaninchen sollen nicht genügend Wasser und Futter erhalten haben. Auch die Haltung der Hunde habe gegen Vorgaben verstoßen: Sie hätten zu wenig Auslauf gehabt, zudem sei der Bereich, in dem sie untergebracht waren, stark verschmutzt gewesen.

Fotos als Beleg

Nach Auffassung der Anklage verursachten die Zustände den Tieren Schmerzen und Leiden. Die Richterin belegte die Vorwürfe im Verfahren mit Fotos. Die vom Landkreis eingesetzten Amtsärzte sahen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz als erwiesen an. Ende Oktober 2024 hatte das Veterinäramt bereits ein Verbot ausgesprochen, Tiere zu halten.

Die Verteidigung widersprach der Darstellung. Der Anwalt des Angeklagten verwies unter anderem auf einen Brand, der die Gebäude des Mannes Anfang September 2024 getroffen habe. Zudem hätten von insgesamt 21 Schafen nur vier dem Angeklagten gehört. Auch andere Tierhalter hätten den Hof genutzt.

Verteidigung verweist auf Hilfe

Der 53-Jährige erklärte, eine Bekannte habe zur Mittagszeit nach den Tieren gesehen, während er berufstätig gewesen sei. Seine Hunde habe er als Jäger in seinem Revier mitgeführt. Der Verteidiger wollte weitere Zeugen benennen, die eine ausreichende Versorgung der Tiere bestätigen sollten. Der Fall kann auch Folgen für den Jagdschein des Mannes haben.

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