Gutachten: Radverkehr soll auf Varreler Landstraße auf der Fahrbahn bleiben
Ein externer Bericht empfiehlt, die Tempo-30-Regelung und den Mischverkehr auf der Varreler Landstraße beizubehalten. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg gilt als ungeeignet.
Auf der Varreler Landstraße in Stuhr soll der Radverkehr nach Einschätzung eines externen Gutachtens weiter auf der Fahrbahn geführt werden. Das Büro shp Verkehrsplanung bewertet die bestehende Regelung mit Tempo 30, Fahrrad-Piktogrammen und gemeinsamem Verkehr von Autos und Rädern als vorteilhafter als einen neuen gemeinsamen Geh- und Radweg.
Die Gemeinde hatte die Untersuchung wegen Sicherheitsbedenken von Anwohnerinnen und Anwohnern beauftragt. Zugleich sollte geklärt werden, ob ein Weg zwischen Fahrbahn und Wohnhäusern die Situation verbessern könnte. Auch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte diese Prüfung verlangt, bevor sie über eine mögliche Beteiligung an Baukosten entscheidet.
Weg wäre zu schmal
Der vorhandene Gehweg ist laut Gutachten nur 1,60 bis 1,80 Meter breit. Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg wären mindestens 2,50 Meter sowie ein Trennstreifen zur Fahrbahn erforderlich. Da die Varreler Landstraße eine wichtige Verbindung für den Radverkehr sei, lehnen die Fachleute eine gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ab.
Besonders kritisch sehen sie einen Radweg in beide Richtungen. An zahlreichen, teils schlecht einsehbaren Einmündungen und Grundstückszufahrten könnten Autofahrende Radfahrende aus der Gegenrichtung übersehen. Innerorts sollten Zweirichtungsradwege deshalb möglichst vermieden werden.
Mehr Markierungen empfohlen
Bei Tempo 30 entspreche das Fahren auf der Fahrbahn der geltenden Rechtslage, heißt es weiter. Radfahrende blieben dabei im Blickfeld des Autoverkehrs. Die Gutachter verweisen zudem darauf, dass seit der geänderten Radverkehrsführung keine Unfälle beim Einbiegen, Kreuzen oder Abbiegen registriert worden seien. Zusätzliche Fahrrad-Piktogramme und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sollen die Regelung verdeutlichen.
Die Gemeindeverwaltung will das weitere Vorgehen mit der Landesstraßenbaubehörde besprechen und anschließend im kommenden AVOS berichten.
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