Gericht erklärt Präventivhaft eines Werder-Fans für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Bremen beanstandet eine Ingewahrsamnahme vor dem Bundesliga-Heimspiel gegen Köln 2023 aus drei Gründen.
Die Polizei Bremen hat einen Werder-Fan vor dem Heimspiel gegen den 1. FC Köln am 20. Mai 2023 rechtswidrig in Präventivhaft genommen. Das entschied das Verwaltungsgericht Bremen nach Angaben der Faninitiative Grün-Weiße Hilfe. Die schriftliche Urteilsbegründung sei der Initiative am vergangenen Freitag zugestellt worden.
Der Mann war am letzten Spieltag der Saison 2022/23 mit einem Begleiter auf dem Weg zum Weserstadion. Einsatzkräfte nahmen beide in der Straße Am Schwarzen Meer fest und brachten sie zum Polizeipräsidium in der Vahr. Dort blieben sie bis 19.16 Uhr im sogenannten Unterbindungsgewahrsam. Das Spiel verpassten sie.
Drei Mängel festgestellt
Nach Darstellung der Initiative sah das Gericht keine ausreichend konkrete Gefahr, die den Freiheitsentzug hätte rechtfertigen können. Die Polizei hatte den Männern vorgeworfen, sich auffällig verhalten und den Kontakt zu Kölner Anhängern gesucht zu haben. Am Ort der Festnahme seien sie von den gegnerischen Fans am Osterdeich jedoch noch deutlich entfernt gewesen, hält das Gericht demnach fest.
Zudem hätte die Polizei zunächst mildere Mittel prüfen müssen. Ein Platzverweis sei nicht ausgesprochen worden. Die Annahme, der Betroffene hätte eine solche Anordnung missachtet, sei nicht belegt gewesen. Eine Ingewahrsamnahme dürfe nicht gewählt werden, weil ihre Überwachung für die Polizei einfacher sei.
Gericht zu spät eingeschaltet
Als dritten Fehler beanstandete das Verwaltungsgericht den Umgang mit dem Richtervorbehalt. Bei einer präventiven Freiheitsentziehung muss unverzüglich eine richterliche Entscheidung eingeholt werden. Der Betroffene wurde laut Meldung gegen 13 Uhr festgehalten und um 13.50 Uhr in den Gewahrsam gebracht. Erst um 15.23 Uhr ging ein Fax an das Amtsgericht. Selbst gerechnet ab der Einlieferung sei dies bei dem überschaubaren Sachverhalt zu spät gewesen.
Die mündliche Verhandlung hatte am 27. Mai 2026 stattgefunden. Die Entscheidung betrifft den konkreten Einzelfall. Eine Stellungnahme der Polizei Bremen ist in der vorliegenden Meldung nicht enthalten.
Schauplatz
Originalquelle
gruen-weisse-hilfe.de (recherchiert)Kommentare
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