Polizei

Gasdruckpistole nach Bedrohung von Jugendlichen beschlagnahmt

In Bruchhausen-Vilsen soll ein 57-Jähriger fünf Minderjährige nach einem mutmaßlichen Klingelstreich mit einer waffenähnlichen Gasdruckpistole bedroht haben.

08. September 2026, 11:30 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Bruchhausen-Vilsen (Archivfoto)
Bruchhausen-Vilsen (Archivfoto) | Foto: Unknown author Unknown author für den Flecken Bruchhausen-Vilsen / Wikimedia Commons, gemeinfrei

Ein 57 Jahre alter Mann soll am Sonntagabend in Bruchhausen-Vilsen fünf Jugendliche mit einer waffenähnlichen Gasdruckpistole bedroht haben. Verletzt wurde bei dem Vorfall im Koppelweg niemand. Die Polizei beschlagnahmte die Waffe und ermittelt gegen alle Beteiligten.

Nach Polizeiangaben ereignete sich der Vorfall am 7. September gegen 20.30 Uhr. Die Gruppe bestand aus fünf Minderjährigen im Alter von 13 bis 15 Jahren.

Vorwurf nach Klingelstreich

Der 57-Jährige erklärte demnach, die Jugendlichen hätten zuvor an seinem Haus einen Klingelstreich gemacht. Dabei sollen Klingel und Haustür beschädigt worden sein. Anschließend soll der Mann die Gruppe mit einer Schusswaffe bedroht haben.

Als Polizeikräfte eintrafen, gab der Mann die Waffe auf Aufforderung heraus. Nach der Untersuchung handelte es sich um eine Gasdruckpistole, die wie eine abgesägte Schrotflinte wirkte. Solche Gegenstände gelten als Anscheinswaffen, wenn sie echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen.

Ermittlungen gegen beide Seiten

Gegen den 57-Jährigen läuft ein Verfahren wegen des Verdachts der Bedrohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gegen die fünf Jugendlichen ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Sachbeschädigung.

Die Polizei weist darauf hin, dass Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht geführt werden dürfen. Auch waffenähnliche Gegenstände können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Schauplatz

Koppelweg, Bruchhausen-Vilsen

Originalquelle

Polizei Diepholz

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