Falsche Polizisten sollen Lkw-Fahrer an der A2 getäuscht haben

Zwei Männer sollen bei fingierten Kontrollen 3.720 Euro erbeutet haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage erhoben.

Panorama 28. September 2026, 02:00 Uhr 1 Min. Lesezeit 3 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft
Lkw-Fahrer (Archivfoto)
Lkw-Fahrer (Archivfoto) | Foto: dito / Wikimedia Commons, gemeinfrei

Nach fingierten Polizeikontrollen auf Tank- und Rastanlagen an der A2 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig zwei Männer angeklagt. Den 24 und 42 Jahre alten Beschuldigten wird gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in 13 Fällen vorgeworfen. Zehnmal sollen die Taten beim Versuch geblieben sein.

Das Duo soll im April und Mai 2026 gezielt Lastwagenfahrer angesprochen haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erbeuteten die Männer insgesamt 3.720 Euro. Die Anklage wurde beim Amtsgericht Wolfsburg erhoben. Ein Termin für einen möglichen Prozess steht noch nicht fest.

Kontrollen nur vorgetäuscht

Einer der Beschuldigten soll das Fluchtfahrzeug so neben den Lastwagen abgestellt haben, dass beide den Ort rasch verlassen konnten. Sein mutmaßlicher Komplize trat demnach mit schwarzer Weste, Aktentasche und einem gefälschten Polizeiausweis auf. Er sprach die Fahrer auf Deutsch oder Englisch an.

Laut Anklage suchten die Männer bewusst ausländische Fahrer aus. Sie sollen darauf gesetzt haben, dass ihre Opfer mit dem Auftreten deutscher Polizeibeamter und dem Ablauf echter Kontrollen nicht vertraut waren. Den Fahrern erklärten sie demnach, deren Bargeld sei gefälscht und müsse der Polizei ausgehändigt werden. Sobald sie Geld erhalten hatten, sollen sie davongefahren sein.

Observation führt zu Festnahmen

Die Ermittler beobachteten die Verdächtigen und überwachten ihre Telekommunikation. Bei anschließenden Wohnungsdurchsuchungen stellten sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen selbst angefertigten Polizeiausweis, zivilpolizeiähnliche Kleidung und Bargeld in vierstelliger Höhe sicher.

Beide Männer befinden sich wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für sie die Unschuldsvermutung.

Originalquelle

Nordsee-Zeitung

Teilen

Kommentare

Ihre Meinung zu diesem Artikel. Beiträge erscheinen sofort; die Redaktion liest mit und entfernt, was gegen Recht oder Anstand verstößt.

Den ersten Kommentar schreiben

Mit dem Absenden werden Name, Kommentar und Zeitpunkt öffentlich angezeigt. E-Mail-Adresse und IP-Adresse bleiben intern; die IP-Adresse wird nach 30 Tagen gelöscht.

Verwandte Artikel

Impressum · Datenschutz