Bremer Sportvereine können Sanierungsprojekte einreichen
Für die Sanierung von Sportanlagen stehen Bundesmittel bereit. Bremer Vereine müssen ihre Projektideen bis zum 30. November beim Sportamt melden.
Sportvereine in der Stadt Bremen können bis Montag, 30. November 2026, Vorschläge für die Sanierung oder Modernisierung ihrer Anlagen beim Sportamt einreichen. Anlass ist die zweite Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS II). Bundesweit stehen dafür 333 Millionen Euro bereit.
Die Anträge beim Bund dürfen ausschließlich Kommunen stellen. Eine Förderung kann jedoch an einen Verein weitergereicht werden. Bremer Vereine müssen ihre Vorhaben deshalb zunächst beim Sportamt anmelden.
Sanierung und Modernisierung
Förderfähig sind umfangreiche Bauvorhaben an Sportstätten, ihren baulichen Bestandteilen und den dazugehörigen Einrichtungen. Dazu zählen etwa die Erneuerung bestehender Sportplätze sowie deren Umbau zu Kunstrasenplätzen. Auch Umkleide- und Sanitärräume, Tribünen und energetische Gebäudesanierungen können grundsätzlich berücksichtigt werden. Ersatzneubauten kommen nur in Ausnahmefällen infrage.
Ein Projekt muss ein Gesamtvolumen von mindestens 333.000 Euro erreichen. Der Bund kann 75 Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen. Vorgesehen sind Bundeszuschüsse zwischen 250.000 Euro und acht Millionen Euro je Vorhaben.
Kommune trifft Auswahl
Mit der Einreichung einer Projektidee ist noch keine Förderzusage verbunden. Das Sportamt sammelt die Vorschläge aus der Stadtgemeinde und entscheidet über das weitere kommunale Verfahren. Anschließend kann die Stadt geeignete Projekte für das Bundesprogramm anmelden.
Für Vereine in Bremerhaven lagen zum Zeitpunkt der Mitteilung noch keine Angaben zu einem dortigen Einreichungsverfahren vor. Der Landessportbund Bremen will informieren, sobald dazu Näheres feststeht.
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Landessportbund BremenKommentare
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