Bremer Kirche startet Portal zur Kriegsdienstverweigerung
Die Bremische Evangelische Kirche bündelt Informationen und Beratung zur Kriegsdienstverweigerung auf einer neuen Webseite.
Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat ein neues Informationsportal zur Kriegsdienstverweigerung eingerichtet. Unter ich-check.info erfahren vor allem junge Menschen, wie ein Antrag abläuft und welche Unterstützung sie bei einer Gewissensentscheidung erhalten können.
Hintergrund ist eine wachsende Nachfrage. Im Jahr 2025 verzeichnete die BEK 27 Beratungsanfragen. Bis Anfang August 2026 gingen nach Angaben der Kirche bereits deutlich mehr Anfragen ein. Eine genaue Zahl nannte sie nicht. Meist wenden sich junge Menschen ohne geleisteten Wehrdienst an die Beratungsstelle. Vereinzelt suchen auch Reservisten und Eltern Rat.
Grundrecht und Verfahren
Das Portal erläutert das in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Zudem beschreibt es das Verfahren und die Beratungsmöglichkeiten der BEK.
Die Gespräche sind kostenlos, vertraulich und nach Angaben der Kirche ergebnisoffen. Sie können persönlich, telefonisch oder per Video stattfinden. Es gilt das Seelsorgegeheimnis. Die Ratsuchenden müssen ihre Gewissensbegründung selbst verfassen. Die Beratung soll ihnen helfen, die eigene Haltung zu prüfen und zu formulieren.
Beratung seit 2022
Die BEK bietet diese Unterstützung seit 2022 an. Koordiniert wird sie von Landesjugendpastorin Ragna Miller und Pastor Jasper von Legat. Evangelische Pastoren sowie pädagogische und diakonische Fachkräfte führen die Gespräche. Fünf weitere Mitarbeitende werden derzeit von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden für diese Aufgabe qualifiziert.
Vom 2. bis 4. Oktober ist das Beratungsteam zudem bei der Bremen-Meile zum Tag der Deutschen Einheit vertreten. Der Stand befindet sich am Wall zwischen Bischofsnadel und Ostertorstraße. Dort sind Informationen und persönliche Gespräche zur Kriegsdienstverweigerung vorgesehen.
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