Bremer Grüne stellen Verhältnis zur Grünen Jugend auf den Prüfstand
Der Landesvorstand der Bremer Grünen lehnt eine Zusammenarbeit mit dem neuen Jugendsprecher vorerst ab. Auch das Votum für die Bürgerschaftswahl steht infrage.
Der Landesvorstand der Bremer Grünen hat sich von Positionen aus der Grünen Jugend Bremen distanziert. Nach Angaben der Partei betreffen die Differenzen den neu gewählten Sprecher der Jugendorganisation und deren Votenträgerin für die kommende Bürgerschaftswahl.
Beide hätten Anträge oder Änderungsanträge zum Wahlprogramm eingereicht, deren Inhalte nach Einschätzung des Landesvorstands das Existenzrecht Israels infrage stellten. Die Anträge seien später zurückgezogen worden. Der Vorstand sieht den politischen Konflikt dadurch jedoch nicht als beendet an.
Zusammenarbeit vorerst ausgeschlossen
Wegen der Differenzen gebe es derzeit keine Grundlage für eine Zusammenarbeit mit dem neu gewählten Sprecher der Grünen Jugend Bremen, teilte der Landesvorstand mit. Zugleich wolle er das Verhältnis zur gesamten Jugendorganisation überprüfen.
Die beiden Landesvorstandssprecher Josephine Assmus und Marek Helsner erklärten, das Existenzrecht Israels sei für die Partei „nicht verhandelbar“. Von Personen, die für die Grünen Verantwortung übernähmen, erwarten sie demnach die Anerkennung der Parteigrundsätze und der historischen Verantwortung für jüdisches Leben.
Folgen für Listenaufstellung
Der Landesvorstand empfiehlt außerdem, das Votum der Grünen Jugend für die kommende Bürgerschaftswahl bei der anstehenden Listenaufstellung nicht zu berücksichtigen. Damit könnte der Konflikt unmittelbare Auswirkungen auf die personelle Aufstellung der Partei für die Wahl haben.
Ein Votum ist eine personelle Empfehlung eines Parteigremiums oder einer parteinahen Organisation. Über die Listenplätze entscheiden die Grünen im Rahmen ihres eigenen Aufstellungsverfahrens.
Originalquelle
Grüne Bremen
Grundlage dieses Artikels ist eine Pressemitteilung (Grüne Bremen). Wir berichten über Mitteilungen aller Parteien nach denselben Kriterien — unparteiisch, überparteilich und unabhängig.
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