Bremer Gericht widerspricht Ausschluss von Solo-Müttern
Erhalten Kinder aus einer Samenspende Unterhaltsvorschuss? Das Verwaltungsgericht Bremen stellt sich gegen die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Verwaltungsgericht Bremen widerspricht dem Bundesverwaltungsgericht bei der Frage, ob Solo-Mütter für ein durch Samenspende gezeugtes Kind Unterhaltsvorschuss erhalten können. Nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts besteht in einer solchen Konstellation kein Anspruch auf die staatliche Leistung.
Das Bremer Gericht kommt laut einem Bericht von „beck-aktuell“ zu einer anderen rechtlichen Bewertung. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Art der Zeugung und die Entscheidung der Mutter für eine Samenspende ausschlaggebend sein dürfen.
Streit um Gleichbehandlung
Die gegensätzlichen Positionen betreffen unmittelbar Kinder, die bei einer alleinstehenden Mutter aufwachsen und durch eine Samenspende gezeugt wurden. Geklärt werden muss, ob sie beim Unterhaltsvorschuss anders behandelt werden dürfen als andere Kinder, bei denen kein zweiter Elternteil Unterhalt zahlt.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung. Der rechtliche Konflikt dreht sich darum, ob für den Anspruch das Kind und seine Versorgungslage maßgeblich sind oder ob auch die vorherige Entscheidung der Mutter für die Form der Familiengründung berücksichtigt werden kann.
Bremer Position weicht ab
Mit seiner Auffassung stellt sich das Verwaltungsgericht Bremen gegen die vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Linie. Damit besteht eine unterschiedliche Bewertung einer Frage, die für betroffene Ein-Eltern-Familien finanzielle Folgen haben kann.
Der Fall berührt zugleich den Grundsatz, Kinder unabhängig von den Entscheidungen ihrer Eltern zu behandeln. Weitere Einzelheiten zum konkreten Verfahren nennt die vorliegende Meldung nicht.
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beck-aktuell.deKommentare
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