Bremen schreibt Atelierstipendium für 2027 aus
Junge bildende Künstlerinnen und Künstler können sich bis zum 27. September für ein einjähriges Atelierstipendium bewerben.
Der Senator für Kultur vergibt für 2027 ein einjähriges Atelier- und Arbeitsstipendium für bildende Künstlerinnen und Künstler in Bremen. Bewerbungen sind bis einschließlich 27. September 2026 möglich.
Das Stipendium richtet sich an Kunstschaffende, die in Bremen leben und arbeiten. Ihr Abschluss an einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung darf höchstens drei Jahre zurückliegen.
Arbeitsplatz und Zuschuss
Das Künstler:innenhaus Bremen stellt den ausgewählten Personen für zwölf Monate einen Atelierarbeitsplatz zur Verfügung. Hinzu kommt ein monatlicher Zuschuss von 600 Euro für Ausgaben im Zusammenhang mit der künstlerischen Arbeit. Die Atelierkosten übernimmt das Kulturressort.
Die Förderung ist nach Angaben des Senators für Kultur nicht als Finanzierung des Lebensunterhalts gedacht. Sie soll die Produktion künstlerischer Arbeiten unterstützen. Das Ressort beteiligt sich außerdem an den Kosten einer abschließenden Präsentation im Künstler:innenhaus.
Jury entscheidet
Während des Stipendiums sind Austausch mit erfahrenen Kunstschaffenden sowie Einblicke in die Arbeit des Ausstellungsraums vorgesehen. Betreut werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten durch die künstlerische Leitung der Galerie im Künstler:innenhaus und externe Kuratorinnen und Kuratoren.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury aus Vertretungen des Künstler:innenhauses, des Kulturressorts und Fachleuten der zeitgenössischen Kunst. Gefordert sind unter anderem ein Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschlussnachweis, Arbeitsproben und ein persönliches Statement. Die Jury kann Bewerberinnen und Bewerber zu Gesprächen einladen.
Schauplatz
Originalquelle
Senatspressestelle BremenKommentare
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