BGH bestätigt Urteile im Kokainfall aus Bremerhavener Containerhafen
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von fünf Angeklagten im Kokainverfahren aus dem Bremerhavener Containerhafen verworfen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von fünf Angeklagten im Verfahren um Kokain aus dem Containerhafen Bremerhaven verworfen. Damit bleibt das Urteil des Landgerichts Bremen gegen diese fünf Personen bestehen.
Insgesamt waren in dem Verfahren neun Menschen angeklagt. Die aktuelle Entscheidung aus Karlsruhe betrifft ausschließlich die Rechtsmittel von fünf von ihnen.
Urteil bleibt bestehen
Mit einer Revision können Verurteilte prüfen lassen, ob ein Gericht bei seinem Urteil Rechtsfehler begangen hat. Der Bundesgerichtshof sah bei den fünf angefochtenen Entscheidungen keinen Grund, das Urteil des Landgerichts Bremen aufzuheben oder den Fall erneut verhandeln zu lassen.
Angaben zu den konkreten Tatvorwürfen, den verhängten Strafen und dem weiteren Stand der Verfahren gegen die übrigen vier Angeklagten liegen in der vorliegenden Mitteilung nicht vor.
Verfahren am Hafen
Der Fall steht im Zusammenhang mit Kokain, das über den Containerhafen Bremerhaven transportiert worden sein soll. Das Landgericht Bremen hatte zuvor über die Vorwürfe gegen die insgesamt neun Angeklagten entschieden. Durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs sind die Urteile gegen die fünf Beschwerdeführer rechtskräftig.
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