Bergener Straße: Engstelle und gesperrter Geh- und Radweg
In der Bergener Straße gelten bis zum 10. September eine Fahrbahnverengung, ein Halteverbot und eine einseitige Sperrung des Geh- und Radwegs.
In der Bergener Straße ist die Fahrbahn in Höhe der Hausnummer 4 bis Donnerstag, 10. September, verengt. Die Regelung gilt in beiden Fahrtrichtungen und läuft täglich bis 17 Uhr.
Gleichzeitig ist der Geh- und Radweg auf einer Straßenseite gesperrt. Menschen zu Fuß und Radfahrende sollen auf die gegenüberliegende Seite ausweichen.
Weniger Platz auf der Straße
Durch die Einengung steht dem Verkehr weniger Raum zur Verfügung. Autofahrende sollten sich auf eine Engstelle einstellen und beim Passieren besonders auf Menschen achten, die die Straßenseite wechseln.
Für den betroffenen Abschnitt gilt außerdem ein Halteverbot. Fahrzeuge dürfen dort während der angeordneten Einschränkungen nicht abgestellt werden. Dadurch soll die verbleibende Fahrbahnbreite frei bleiben.
Einschränkung bis September
Die Verkehrsregelung begann am 10. August um 7 Uhr. Sie ist nach der aktuellen Anordnung bis zum 10. September um 17 Uhr vorgesehen. Betroffen sind sowohl der Fahrverkehr als auch der Fuß- und Radverkehr in der Bergener Straße.
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