Assistierte Sterbehilfe: Selbstbestimmung und Begleitung
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist assistierte Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Betroffene begleitet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts benannt. Damit wurde der rechtliche Rahmen für assistierte Sterbehilfe grundlegend verändert.
Seither ist es unter bestimmten Regeln möglich, dass Menschen bei einem selbstbestimmten Suizid Unterstützung erhalten. Das Urteil stellt dabei die freie Entscheidung der betroffenen Person in den Mittelpunkt.
Begleitung im Mittelpunkt
Angelika Salzburg-Reige setzt sich im Zusammenhang mit dem Thema dafür ein, Menschen in einer solchen Situation nicht allein zu lassen. Die Debatte über assistierte Sterbehilfe betrifft damit nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch die persönliche Begleitung schwer belasteter Menschen.
Das Urteil von 2020 bildet weiterhin einen zentralen Bezugspunkt für die Auseinandersetzung um Selbstbestimmung am Lebensende und die Bedingungen, unter denen Hilfe zulässig ist.
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