Anleinpflicht für Hunde ab 15. März zum Schutz der Wildtiere
Ab 15. März bis 15. Juli gilt außerhalb bebauter Gebiete die Anleinpflicht für Hunde zum Schutz der Wildtiernachkommen.
Ab 15. März bis 15. Juli gilt außerhalb bebauter Gebiete die Anleinpflicht für Hunde zum Schutz der Wildtiernachkommen.
Ab dem 15. März 2026 tritt in Bremen und Umgebung die Anleinpflicht für Hunde wieder in Kraft. Diese Regelung gilt bis zum 15. Juli und betrifft alle Gebiete außerhalb des bebauten Stadtgebiets. Der Grund für diese Maßnahme ist der Schutz der Wildtiernachkommen während der Brut- und Setzzeit.
In diesen Wochen bringen viele Wildtiere, darunter Rehkitze und Bodenbrüter, ihren Nachwuchs zur Welt. Die jungen Tiere sind besonders gefährdet, da sie bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich ins Gras ducken und regungslos verharren. Freilaufende Hunde könnten sie dadurch leicht übersehen, was zu schwerwiegenden Folgen für die Jungtiere führen kann.
Die Anleinpflicht gilt auf Äckern, Wiesen, Feldwegen sowie in größeren Baumbeständen und auf Deichen. In Gebieten wie der Hemelinger Marsch ist das Anleinen der Hunde besonders wichtig. Ganzjährig besteht Anleinpflicht in Fußgängerzonen, Parkanlagen wie dem Bürgerpark und den Wallanlagen sowie in Naturschutzgebieten wie dem Hollerland und den Borgfelder Wümmewiesen.
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Bremen sind aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen und die Anleinpflicht zu beachten, um einen Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt zu leisten.