Panorama

Verbraucherschützer kritisieren Parkhausstrafen in Bremen

Parkhausbetreiber in Bremen fordert 40 Euro Vertragsstrafen – Verbraucherschützer zweifeln Rechtmäßigkeit an.

02. März 2026, 08:01 Uhr 1 Min. Lesezeit 7 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

In Bremen sorgt die Praxis eines Parkhausbetreibers für Aufsehen, der von seinen Kunden Vertragsstrafen in Höhe von 40 Euro verlangt. Die Wemolo GmbH, die mehrere Parkhäuser und Parkplätze in der Stadt betreibt, steht im Fokus der Kritik der Verbraucherzentrale Bremen. Diese zweifelt die Rechtmäßigkeit der geforderten Strafzahlungen an.

Laut den Verbraucherschützern sei die Höhe der Strafen unverhältnismäßig und rechtlich nicht haltbar. Sie argumentieren, dass solche Vertragsstrafen nur dann zulässig sind, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Schaden stehen. Zudem müsse die Erhebung solcher Gebühren transparent und für die Kunden nachvollziehbar gestaltet werden.

Bereits in der Vergangenheit gab es im Großraum Bremen Diskussionen um Parkgebühren und Vertragsstrafen, insbesondere in stark frequentierten Gebieten wie der Überseestadt. Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Kunden, sich bei ungerechtfertigten Forderungen zu wehren und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die Wemolo GmbH hat bisher keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben. Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik der Verbraucherschützer zu einer Anpassung der Praxis führen wird.

Originalquelle

Giga

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