Polizei

Racial Profiling in Bremen: Gericht sieht keine Beweise

Gericht in Bremen verhandelt über Racial Profiling, kann jedoch keine Beweise feststellen.

03. März 2026, 11:01 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert

Gericht in Bremen verhandelt über Racial Profiling, kann jedoch keine Beweise feststellen.

Am Landgericht Bremen wurde ein Fall von mutmaßlichem Racial Profiling verhandelt. Die Kläger hatten behauptet, von der Polizei aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit kontrolliert worden zu sein. Das Gericht konnte jedoch keine ausreichenden Beweise für diese Anschuldigungen feststellen.

Die Verhandlung, die am 2. März 2026 stattfand, drehte sich um die Frage, ob die Polizei in Bremen Menschen allein wegen ihrer Hautfarbe oder ethnischen Herkunft kontrolliert hatte. Die Kläger waren der Ansicht, dass sie bei einer Verkehrskontrolle im vergangenen Jahr diskriminiert wurden.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Beweislast für Racial Profiling bei den Klägern liege. Da keine belastbaren Beweise vorgelegt werden konnten, wurde die Klage abgewiesen. Die Richter betonten jedoch, dass Racial Profiling ein ernstzunehmendes Thema sei und weitere Untersuchungen in solchen Fällen notwendig seien.

Die Polizeibehörde Bremen wies die Vorwürfe zurück und erklärte, dass alle Kontrollen auf gesetzlicher Grundlage und nach objektiven Kriterien durchgeführt würden. Der Fall hat in der Bremer Öffentlichkeit eine Diskussion über die Praxis von Polizeikontrollen und Diskriminierung ausgelöst.

Originalquelle

taz.de

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