Neuer Erlass zur Beschleunigung von Abschleppmaßnahmen in Bremen
Ein neuer Erlass ermöglicht schnelleres Abschleppen bei BSAG-Behinderungen in Bremen.
Ein neuer Erlass ermöglicht schnelleres Abschleppen bei BSAG-Behinderungen in Bremen.
Innensenatorin Dr. Eva Högl hat den Erlass über das Abschleppen von Kraftfahrzeugen durch die Polizei und die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes um eine besondere Anordnung ergänzt. Ziel ist es, künftig schneller auf Verkehrsbehinderungen durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge reagieren zu können, insbesondere wenn diese den Betrieb der BSAG beeinträchtigen.
"Wer Busse und Bahnen blockiert, legt nicht nur einzelne Fahrzeuge lahm, sondern behindert den gesamten öffentlichen Nahverkehr. Mit der neuen Regelung sorgen wir dafür, dass solche Störungen künftig schneller und konsequenter beseitigt werden können", so Dr. Högl.
Die Neuerung erlaubt es, Abschleppmaßnahmen auch dann einzuleiten, wenn Einsatzkräfte nicht selbst vor Ort sind. Beschäftigte der BSAG können Verkehrsbehinderungen schriftlich und mit Foto dokumentieren. Diese Dokumentation wird an die zuständigen Stellen bei Polizei oder Ordnungsamt geschickt, die dann die Abschleppmaßnahmen sofort anordnen.
Carola Aldag, Vorständin Betrieb der Bremer Straßenbahn AG, erklärt: „Der neue Erlass ist eine gute Nachricht – sowohl für unsere Fahrgäste wie auch für unsere Mitarbeitenden. Er stellt nicht nur eine Entlastung für die Polizei Bremen dar, sondern stärkt vor allem die Zuverlässigkeit und Planbarkeit unseres Angebots."