Polizei

Keine Anklage nach tödlichem Unfall beim Riesenradabbau in Bremen

Nach dem tödlichen Unfall beim Riesenradabbau in Bremen wird keine Anklage erhoben.

13. April 2026, 19:01 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert

Nach dem tödlichen Unfall beim Riesenradabbau in Bremen wird keine Anklage erhoben.

Im Fall des tödlichen Unfalls beim Abbau eines Riesenrads in Bremen wird es keine Anklage geben. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die Ermittlungen abgeschlossen und sieht keine ausreichenden Hinweise auf fahrlässiges Verhalten, das eine strafrechtliche Verfolgung rechtfertigen würde.

Der Unfall ereignete sich während der Abbauarbeiten nach dem Bremer Freimarkt. Ein Mitarbeiter kam dabei ums Leben, als ein tragendes Teil des Riesenrads nachgab. Trotz umfangreicher Untersuchungen konnten keine Sicherheitsmängel festgestellt werden, die auf ein Verschulden der beteiligten Personen oder Unternehmen hinweisen.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft stützt sich auf Gutachten von Sachverständigen, die bestätigten, dass die Sicherheitsvorkehrungen ordnungsgemäß eingehalten wurden. Die genaue Ursache des Unfalls bleibt jedoch unklar.

Der tödliche Vorfall hatte in Bremen für große Anteilnahme gesorgt. Die Veranstalter des Bremer Freimarkts und die beteiligten Firmen haben ihr Mitgefühl mit den Angehörigen des Verstorbenen bekundet.

Originalquelle

Weser Kurier

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