Illegales Glücksspiel in Bremen-Hastedt aufgedeckt
Ordnungsamt verhängt Bußgeld von 12.000 Euro wegen Verstoß gegen den Spielerschutz.
Ordnungsamt verhängt Bußgeld von 12.000 Euro wegen Verstoß gegen den Spielerschutz.
Das Ordnungsamt Bremen hat bei der Kontrolle einer Gaststätte im Stadtteil Hastedt massive Verstöße gegen den Spielerschutz festgestellt. Gegen den Betreiber wurde ein Bußgeld von 12.000 Euro verhängt.
Wer an einem Spielgerät in einer Gaststätte spielen möchte, muss sich vorher ausweisen. Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob die Person für Glücksspiele gesperrt ist. Dies erfolgt durch das bundesweite Sperrsystem "Oasis". Erst danach darf das Gerät mit einer Freischaltkarte freigegeben werden.
In der kontrollierten Gaststätte waren die Spielgeräte jedoch dauerhaft freigeschaltet, ohne dass das Prüfgerät für die Spielersperre angeschlossen war. Somit konnten auch gesperrte Personen spielen. Die Spieldaten zeigten, dass in der Vergangenheit ohne Prüfungen gespielt wurde, was dem Betreiber rund 5.600 Euro einbrachte. Dieser Betrag floss in die Bußgeldbemessung ein. Insgesamt ergab sich mit Gebühren ein Gesamtbetrag von rund 12.600 Euro.
Innensenatorin Dr. Eva Högl betonte die Schwere von illegalem Glücksspiel: "Es zerstört Existenzen. Wer Schutzregeln umgeht, nimmt das in Kauf – und das dulden wir nicht."