Politik

Bundesverfassungsgericht bestätigt Mietpreisbremse

Senatorin Ünsal begrüßt Karlsruher Entscheidung zur Mietpreisbremse.

17. Februar 2026, 13:32 Uhr 1 Min. Lesezeit 7 Aufrufe KI-generiert nicht redaktionell geprüft

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Berliner Vermieterin gegen die Mietpreisbremse zurückgewiesen. Damit ist die Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten mit dem Grundgesetz vereinbar.

Senatorin Özlem Ünsal aus Bremen zeigt sich erfreut über das Urteil: "Diese Entscheidung schafft für alle Beteiligten Klarheit und gibt den vielen Menschen Sicherheit, die in Bremen eine Wohnung suchen."

Bremen hatte die Mietenbegrenzungsverordnung bis Ende 2029 verlängert. In der Stadtgemeinde Bremen darf die Miete bei Wiedervermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine aktuelle Untersuchung bestätigt, dass der Wohnungsmarkt angespannt ist: Bremen wächst, der Leerstand ist gering, die Mieten steigen stärker als im Bundesdurchschnitt.

"Für mich gehört beides zusammen: Schutz für Mieterinnen und Mieter und neuer Wohnraum", so Ünsal. Neubauten und modernisierte Wohnungen bleiben von der Mietpreisbremse ausgenommen.

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