Bremer Unterstützung für Entlastung der Sozialverwaltung
Bremen schließt sich einer Initiative zur Vereinfachung der Sozialverwaltung an, um Prozesse zu optimieren und den Zugang zu sozialen Leistungen zu sichern.
Bremen schließt sich einer Initiative zur Vereinfachung der Sozialverwaltung an, um Prozesse zu optimieren und den Zugang zu sozialen Leistungen zu sichern.
Bremen hat sich einer Initiative angeschlossen, die auf eine Entlastung der Sozialverwaltung abzielt. Der Bundesrat hat am 6. März 2026 beschlossen, dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Diese Initiative, die ursprünglich aus Hamburg stammt, zielt auf Vereinfachungen bei den Sozialgesetzen und Verwaltungsverfahren ab.
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, betonte die Notwendigkeit von Reformen. „Das Sozialleistungsrecht ist in seiner heutigen Form oft unverständlich und komplex. Um den Sozialstaat zu sichern, müssen wir die Strukturen schlanker machen“, so Schilling.
Zu den Maßnahmen gehören die Auflösung von Doppelstrukturen staatlicher Stellen, die Harmonisierung rechtlicher Grundlagen sowie die Nutzung von Digitalisierung und Automatisierung. Diese Schritte sind insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wichtig, da die Zahl der verfügbaren Fachkräfte sinken wird.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zuständigkeiten klarer zu definieren und Bewilligungszeiträume zu verlängern. Zudem sollen Widerspruchsverfahren bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit abgeschafft und die Berechnung der durchschnittlichen Warmmiete vereinfacht werden.