Bremer Landesmindestlohn steigt ab April auf 14,87 Euro
Ab dem 1. April 2026 erhöht sich der Landesmindestlohn in Bremen auf 14,87 Euro pro Stunde.
Ab dem 1. April 2026 erhöht sich der Landesmindestlohn in Bremen auf 14,87 Euro pro Stunde.
Der Bremer Senat hat am 24. März 2026 die Erhöhung des Landesmindestlohns beschlossen. Ab dem 1. April 2026 steigt der Mindestlohn in der Freien Hansestadt Bremen von 14,28 Euro auf 14,87 Euro pro Stunde (brutto). Diese Anpassung betrifft Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie Arbeitnehmer bei öffentlichen Aufträgen und geförderten Einrichtungen.
Die Anhebung basiert auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), an den der Landesmindestlohn gekoppelt ist. Weitere Erhöhungen sind ab dem 1. Januar 2027 auf 15,17 Euro und ab dem 1. Januar 2028 auf 15,32 Euro geplant.
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, betont: "Das Festhalten am Landesmindestlohn ist ein klares Bekenntnis des Bremer Senats für auskömmliche Entgelte und soziale Teilhabe." Der neue Mindestlohn liegt fast einen Euro über dem Bundesmindestlohn von 13,90 Euro.