Bremer Landesmindestlohn steigt ab April 2026
Ab 1. April 2026 erhöht sich der Landesmindestlohn in Bremen auf 14,87 Euro pro Stunde.
Ab 1. April 2026 erhöht sich der Landesmindestlohn in Bremen auf 14,87 Euro pro Stunde.
Ab dem 1. April 2026 wird der Landesmindestlohn in Bremen auf 14,87 Euro pro Stunde angehoben. Dies hat der Bremer Senat am 24. März 2026 beschlossen. Der aktuelle Mindestlohn von 14,28 Euro pro Stunde wird damit um 0,59 Euro erhöht.
Diese Anpassung betrifft nicht nur die Beschäftigten des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, sondern auch Arbeitnehmer, die bei öffentlichen Aufträgen und geförderten Einrichtungen tätig sind. Die Erhöhung basiert auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), an den der Landesmindestlohn gekoppelt ist.
Weitere Erhöhungen des Landesmindestlohns sind bereits geplant: Ab dem 1. Januar 2027 soll der Stundenlohn auf 15,17 Euro steigen, gefolgt von einer weiteren Erhöhung auf 15,32 Euro ab dem 1. Januar 2028. Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, betonte die Bedeutung dieser Anpassungen für die finanzielle Sicherheit der Beschäftigten in der Region.