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Bremer Gericht verurteilt Milka wegen Täuschung

Das Landgericht Bremen stuft die Reduzierung von Milka-Schokolade als irreführend ein.

15. Mai 2026, 07:01 Uhr 1 Min. Lesezeit 2 Aufrufe KI-generiert

Das Landgericht Bremen stuft die Reduzierung von Milka-Schokolade als irreführend ein.

Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass die Reduzierung des Inhalts ausgewählter Milka-Schokoladentafeln von 100 auf 90 Gramm bei gleichbleibender Verpackungsgröße als unzulässige Irreführung der Verbraucher einzustufen ist. Der Richterspruch fiel am Dienstag und zielt darauf ab, Verbraucher vor sogenannten Shrinkflation-Praktiken zu schützen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die unveränderte Verpackungsgröße bei reduziertem Inhalt die Käufer täuscht. Das Gericht stellte fest, dass Verbraucher erwarten dürfen, dass die Verpackung die tatsächliche Produktmenge widerspiegelt. Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal gegen solche Praktiken, die Verbraucher in die Irre führen könnten.

Shrinkflation bezieht sich auf die Praxis, die Menge eines Produkts zu verringern, während der Preis gleich bleibt oder steigt, oft ohne dass der Verbraucher es bemerkt. Diese Entscheidung des Bremer Gerichts könnte wegweisend für zukünftige Fälle ähnlicher Art in Deutschland sein.

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