Bremer Gericht verurteilt Milka wegen Täuschung
Das Landgericht Bremen sieht die Reduzierung von Milka-Tafeln als unzulässige Irreführung.
Das Landgericht Bremen sieht die Reduzierung von Milka-Tafeln als unzulässige Irreführung.
Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass die Reduzierung des Inhalts ausgewählter Milka-Schokoladentafeln von 100 auf 90 Gramm bei gleichbleibender Verpackungsgröße als unzulässige Irreführung der Verbraucher einzustufen ist. Der Richterspruch fiel am Dienstag und zielt darauf ab, Verbraucher vor sogenannten Shrinkflation-Praktiken zu schützen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die unveränderte Verpackungsgröße bei reduziertem Inhalt die Käufer täuscht. Das Gericht stellte fest, dass Verbraucher erwarten dürfen, dass die Verpackung die tatsächliche Produktmenge widerspiegelt. Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal gegen solche Praktiken, die Verbraucher in die Irre führen könnten.
Obwohl das Urteil direkte Auswirkungen auf die Verpackungspolitik von Mondelez, dem Hersteller von Milka, haben könnte, bleibt abzuwarten, ob und wie das Unternehmen reagieren wird. Der Richterspruch könnte zudem andere Lebensmittelhersteller dazu veranlassen, ihre Verpackungsstrategien zu überdenken.