Bremer Gericht erlaubt Polizisten das Tragen eines Turbans
Ein Bremer Polizeianwärter darf im Dienst seinen Turban tragen, entschied das Verwaltungsgericht.
Ein Bremer Polizeianwärter darf im Dienst seinen Turban tragen, entschied das Verwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht Bremen hat einem Polizeianwärter das Recht zugesprochen, während des Dienstes einen Turban zu tragen. Der Kläger hatte argumentiert, dass das Verbot des Turbans seine Religionsfreiheit einschränke. Das Gericht entschied, dass die Religionsfreiheit in diesem Fall Vorrang hat und gab dem Polizeianwärter recht.
Diese Entscheidung könnte wegweisend für ähnliche Fälle in Bremen und Umgebung sein und stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar. Der Kläger, der während seiner Ausbildung mit dem Verbot konfrontiert wurde, hatte sich an das Gericht gewandt, um das Tragen des traditionellen Kopfschmucks durchzusetzen.
In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass die individuelle Religionsausübung einen wichtigen Bestandteil der Persönlichkeitsrechte darstellt und daher in diesem speziellen Fall Vorrang gegenüber der Uniformität der Polizeiuniform habe.