Bremer Antrag stärkt Diskriminierungsschutz auf Wohnungsmarkt
Integrationsministerkonferenz in Essen beschließt Bremer Initiative zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes im Wohnungsmarkt.
Integrationsministerkonferenz in Essen beschließt Bremer Initiative zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes im Wohnungsmarkt.
Anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat die 21. Konferenz der Integrationsministerinnen und -minister in Essen auf Initiative Bremens eine Aktualisierung und Stärkung des Gesetzes beschlossen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, betonte die Notwendigkeit der Anpassung des AGG angesichts gesellschaftlicher Veränderungen. "Insbesondere der Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt muss dringend verbessert werden, um soziale Gerechtigkeit und Teilhabe zu fördern", erklärte Schilling.
Bremen setzt sich für die Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale um sozialen und Familienstatus ein und fordert, die Frist zur Geltendmachung von Diskriminierung von zwei Monaten auf mindestens ein Jahr zu verlängern. Zudem wird ein Verbandsklagerecht gefordert und die Abschaffung der Ausnahmeregelung für Vermietende mit weniger als 50 Wohneinheiten. "Der zunehmende Wohnraummangel verschärft die Konkurrenz, besonders in Ballungsräumen. Diskriminierte Menschen sind davon überproportional betroffen", so Schilling weiter.
Die Konferenz sieht in diesen Maßnahmen einen wichtigen Schritt zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt.