Bremen verschärft Maßnahmen gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst
Der Bremer Senat plant schärfere Einstellungsverfahren und disziplinarische Maßnahmen gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst.
Der Bremer Senat plant schärfere Einstellungsverfahren und disziplinarische Maßnahmen gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst.
Der Bremer Senat hat am 3. März 2026 eine Gesetzesnovelle beschlossen, die das Einstellungsverfahren für Beamtinnen und Beamte sowie das Disziplinarrecht verschärfen soll, um Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten. Die Gesetzesänderung muss noch von der Bremer Bürgerschaft bestätigt werden.
Finanzsenator Björn Fecker unterstrich die Bedeutung der Maßnahme: "Die Novelle dient dazu, die Unterwanderung des öffentlichen Dienstes durch Bewerberinnen und Bewerber mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen möglichst zu verhindern. Dafür verschärfen wir die Einstellungsverfahren und verbessern die Beweissicherung in Disziplinarverfahren."
Die Reform sieht vor, dass bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern, basierend auf öffentlich zugänglichen Informationen oder im Einstellungsverfahren selbst, eine anlassbezogene Anfrage an den Verfassungsschutz erfolgen kann. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Personen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, keinen Zugang zum Staatsdienst erhalten.
Zusätzlich zur Verschärfung der Maßnahmen gegen Verfassungsfeinde beinhaltet die Gesetzesnovelle auch die Einführung der 41-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte ab dem 1. Juli 2026 sowie eine Modernisierung der Amtsbezeichnungen.
Die geplanten Änderungen sind eine Reaktion auf zunehmende extremistische Tendenzen in der Gesellschaft und zielen darauf ab, die Integrität des öffentlichen Dienstes in Bremen zu bewahren.