Bremen plant Anhebung des Mindestalters für Online-Glücksspiel
Innensenatorin Högl fordert höheren Schutz für junge Menschen durch Anhebung des Mindestalters für Online-Glücksspiel auf 21 Jahre.
Innensenatorin Högl fordert höheren Schutz für junge Menschen durch Anhebung des Mindestalters für Online-Glücksspiel auf 21 Jahre.
In Bremen plant Innensenatorin Dr. Eva Högl eine wichtige Änderung im Bereich des Online-Glücksspiels. Während das Betreten von Spielhallen in Bremen bereits ein Mindestalter von 21 Jahren voraussetzt, ist Online-Glücksspiel bisher ab 18 Jahren möglich. Diese Regelung soll nun geändert werden, um junge Menschen besser vor den Gefahren der Glücksspielsucht zu schützen.
Dr. Eva Högl betont die Notwendigkeit, den Schutz junger Menschen nicht nur auf physische Spielhallen zu beschränken, sondern auch im Internet konsequent umzusetzen. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass insbesondere die Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen anfällig für glücksspielbezogene Probleme ist, da ihr Belohnungssystem im Gehirn bereits entwickelt ist, während die Impulskontrolle noch reift.
Bremen hatte bereits im Jahr 2022 Maßnahmen zum Schutz vor problematischem Glücksspiel ergriffen, wie die Erhöhung des Mindestalters in Spielhallen und die Vergrößerung des Mindestabstands zwischen Spielhallen. Im Rahmen der laufenden Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages setzt sich Dr. Högl nun dafür ein, das Mindestalter für Online-Glücksspiel bundesweit auf 21 Jahre anzuheben.